infranken.de: Mahnwache für ertrunkene Flüchtlinge

inFranken.de berichtet:

Mahnwache für ertrunkene Flüchtlinge

Mit einer Mahnwache machte ein Kulmbacher Aktionsbündnis auf ertrunkene Flüchtlinge im Mittelmeer aufmerksam und forderte die Einrichtung einer Seebrücke.

[…]

Georg Friedmann von Amnesty International, Arno Pfaffenberger und Gigi Raithel von der Partei mut, aber auch Dagmar Keis-Lechner von den Grünen breiteten auf dem Kulmbacher Marktplatz ehrfurchtsvoll eine dunkle Plane aus. Darauf setzten sie gefaltete Papierschiffchen in leuchtendem Orange. Die Boote trugen die Aufschrift: „Stoppt das Sterben im Mittelmeer!“

[…]

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Die vollständige Rede von unserem Mitglied Arno Pfaffenberger:

“Liebe Freund*innen, liebe Besucher*innen!

Wir müssen reden – reden über Ängste, reden über Unsicherheit.
Wir müssen reden über Feinde der Demokratie, über Feinde des Rechtsstaats.
Diese Feinde der Demokratie, des Rechtsstaates, sie sitzen in Berlin im Innenministerium.

In diesem Innenministerium wurde ein Gesetz ausgearbeitet, das den beschönigenden Namen »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« trägt. Wären Innenminister Seehofer und seine Schergen ehrlich, dann würde ihr unsägliches Gesetz »Hau-ab-Gesetz« heißen.

Mit diesem Gesetz sollen zwei neue Straftatbestände geschaffen werden, die die zivilgesellschaftliche Unterstützung von geflüchteten Menschen im Visier haben.

Zum einen soll die Veröffentlichung und Verbreitung von Abschiebeterminen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Zum anderen soll ebenso unter Strafe gestellt werden, wenn Beratungsstellen über Identifizierungsmaßnahmen informieren, um diese zu behindern.

Die Veröffentlichung des Abschiebetermins gibt möglicherweise betroffenen Menschen auch die Möglichkeit sich über ihre Rechte zu informieren und sich zu schützen. Nicht selten werden durch gerichtliche Intervention Abschiebungen gestoppt, da sie rechtswidrig wären.

Rechtswidrige Abschiebungen können für die Betroffenen fatale Folgen haben, besonders wenn sie verbotener Weise in einen Staat zurück gebracht werden, in dem sie verfolgt wurden. Die Bekanntmachung eines geplanten Abschiebefluges kann also essentiell für den Rechtsschutz der betroffenen Personen sein.

Dieses unsägliche Gesetz legt die Axt an wichtigte Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates, an die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Die geplanten Maßnahmen sind nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Art. 10, Absatz 1 EMRK
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Demonstrationsfreiheit, die von der Meinungsfreiheit ebenso umfasst ist, wäre auch betroffen, da zur Mobilisierung eben auch der Abschiebetermin angekündigt werden muss. Diese Rechte sind in einer Demokratie elementar, weshalb die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit nur in bestimmtem Maße einschränken darf – die Pressefreiheit steht dabei unter einem besonders hohen Schutz. Die Grenzen des Erlaubten werden bei der vorgeschlagenen Kriminalisierung aber eindeutig überschritten!

Es ist also angesichts der Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig unverhältnismäßig, und damit verfassungs- und menschenrechtswidrig, die Bekanntmachung von Abschiebeterminen unter Strafe zu stellen.

Welchen Geist dieses Gesetz atmet, das wird deutlich durch den Teil, welcher weitreichende Verschlechterungen für die zu uns geflüchteten Menschen vorsieht. Als da wären:

INHAFTIERUNG OHNE RICHTER (Verstoß gegen Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG).

Im Flughafen oder in einer nahe gelegenen Unterkunft soll eine Inhaftierung bis zu zehn Tage möglich sein, ohne dass ein Gericht darüber entscheidet (Entwurf zu § 62b AufenthG).

EXZESSIVE ERWEITERUNG DER HAFTGRÜNDE UND BEWEISLASTUMKEHR

Ebenfalls klar muss sein, dass für eine Inhaftierung überhaupt ein Grund vorliegen muss, der dieser Person nachgewiesen wird. Der Entwurf benennt als einen Grund die Fluchtgefahr und führt dann Fallgruppen auf, wann genau »widerleglich vermutet« wird, wann diese Gefahr vorliegen soll (Entwurf zu § 62 Abs. 3 AufenthG). Diese Vermutungsregelung führt aber dazu, dass nicht die Behörde das Vorliegen der Gefahr, sondern der/die Betroffene das Nicht-Vorliegen einer etwaigen Gefahr nachweisen muss – eine Beweislastumkehr, die haftrechtlichen Grundprinzipien widerspricht.

ABSCHIEBUNGSHAFT WIRD MIT STRAFHAFT VERMISCHT

Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Genau aus diesem Grund gilt das Trennungsgebot von Straf- und Abschiebungshaft, die Betroffenen dürfen grundsätzlich nicht in Einrichtungen der Strafhaft untergebracht werden. Jemand, der in Abschiebungshaft genommen wird, muss nicht einmal jemals einer Straftat verdächtig gewesen sein oder als Gefährdung für die öffentliche Sicherheit gelten. Das Trennungsgebot gilt nach der europarechtlichen Rückführungsrichtlinie (Art. 16 RL 2008/115/EG) und auch das deutsche Recht hat es derzeit im § 62a Abs. 1 AufenthG umgesetzt. Das Bundesinnenministerium will derzeit diesen Absatz streichen und sich so seiner Verpflichtung entziehen.

Dies sind nur einige der Punkte in diesem Gesetzentwurf, der alle Demokrat*innen alarmieren und Seehofer und seinen Kumpanen im Innenministerium die Schamesröte ins Gesicht treiben sollte ob dieser Demokratie- und Rechtsstaatsverachtung.

Ich kann hier nur appellieren an die Vertreter*innen der im Bundestag vertretenen Parteien. An die SPD als Regierungspartner*in dieses Herrn aus Ingolstadt, an die FDP, an die Linke und die Grünen als Bürgerrechtsparteien: Bringt diesen Gesetzentwurf zu Fall, lasst ihn nicht zum Gesetz werden!

Schon einmal haben in diesem Land konservative Parteien gemeinsam mit der extremen Rechten eine Demokratie vernichtet. Deshalb wehren wir den schon weit fortgeschrittenen Anfängen und machen wir uns stark für demokratische Rechte für alle!”


Weiterlesen auf inFranken.de

Mehr zu Arno Pfaffenberger und seinem Weg zu mut

Mehr zu Gigi Raithel

Mehr zum Thema zb: Dublin Verordnungen


 

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