Aus dem Landtag: Kennzeichnungspflicht für die Polizei ist BürgerInnenrecht!

Aus dem Landtag: Kennzeichnungspflicht für die Polizei ist BürgerInnenrecht!

Kennzeichnungspflicht für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern ist ein BürgerInnenrecht und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Claudia Stamm, MdL in Ihrer Rede am 12.07.2018 im bayerischen Landtag: „Es muss sichergestellt werden, zu wissen, wer bei der Polizei agiert. Wie in allen anderen behördlichen Einrichtungen auch.“