Nein zur totalen Abschottung Europas!

Festung Europa – Nein zur totalen Abschottung Europas!

Die vom deutschen Innenministerium angedachten und entworfenen Vorschläge für eine »Neuausrichtung« des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zeigen, dass für die deutschen Regierung die Perfektion der Festung Europa Vorrang hat vor den Rechten geflüchteter Menschen. Der Wohlstandschauvinismus des „Europa first“ prägt diese Vorschläge.

Das Bundesinnenministerium hat folgendes geplant: An den EU-Grenzen werden Grenzverfahren durchgeführt, während derer die Schutzsuchenden inhaftiert sind. Nur bei positiver Vorprüfung erfolgt die Einreise zur Durchführung des Asylverfahrens in die EU.

Diese Asylsuchenden werden nach einem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt (sogenanntes »fair share«-Modell). Die Asylanträge jener Asylsuchenden, die die Vorprüfung nicht bestehen, werden im Grenzverfahren abschließend entschieden und sollen bei Ablehnung von dort abgeschoben werden.

Sollte dies so umgesetzt werden, dann ist zu erwarten, dass es zu großen Haftlagern mit katastrophalen Zuständen an den EU-Außengrenzen kommt – wie die aussehen, ist bereits aus Lagern wie Moria in Griechenland bekannt.

Denn diese geplanten Maßnahmen sind nur durchzuführen, wenn die Asyl suchenden Menschen inhaftiert werden. Eine Inhaftierung ist jedoch einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen.

Flucht ist aber kein Verbrechen! Der Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention schreibt vor, dass Flüchtlinge nicht wegen der illegalen Einreise bestraft werden dürfen.

Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht (Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sowie durch Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 6 der EU-Grundrechtecharta geschützt.

Und noch nicht einmal eine Einschränkung bezüglich Minderjähriger und anderer besonders schutzbedürftiger Personen ist vorgesehen! Der UN-Kinderrechtsausschuss sagt klar: Minderjährige dürfen unter keinen Umständen aufgrund einer illegalen Einreise in Haft genommen werden.

Die Vorschläge des BMI enthalten noch weitere Giftzähne, unter anderem soll direkt an der Grenze abgewiesen und der Asylantrag inhaltlich nicht überprüft werden, wenn Geflüchtete aus einem angeblich „sicheren Drittstaat“ kommen.

Damit lagert die EU den Flüchtlingsschutz an Drittstaaten aus und zieht sich selbst aus der Verantwortung. Dabei befinden sich schon jetzt laut UNHCR 84% der weltweiten Flüchtlinge in Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.

Ma-Lu Kunst, die auf Platz 3 der Stadtratsliste von mut in München kandidiert und sich besonders für Geflüchtete einsetzt, erklärt hierzu:
„Diese menschenfeindlichen Vorschläge des Bundesinnenministeriums zeigen, dass Geflüchtete eine starke Stimme in allen Parlamenten benötigen. mut steht für eine Politik, die sich bedingungslos für die Rechte geflüchteter Menschen einsetzt. Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gilt uneingeschränkt – also auch für Menschen, die hierher geflüchtet oder migriert sind.“


 

von | 14.Feb 2020 | Allgemein

Informiert bleiben!

Du möchtest unseren Newsletter abonnieren? Trage dich hier ein und wir halten dich über Aktuelles und neue Termine rund um die Partei mut auf dem Laufenden.

Folge uns

mut-ige Themen

mut in der Presse

mut regional