Bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Nach langjährigen Protesten war am vergangenen Mittwoch die erste Lesung zur Reform des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes im Landtag. Das zeigt – auch wenn es sich in vielen Fällen nicht so anfühlt – dass Protest Wirkung zeigen kann. In dem neuen Entwurf stehen einige Verbesserungen, die zur Stärkung der Bürger*innen-Rechte beitragen, wie die Verkürzung der Präventivhaft und die Bereitstellung von Anwält*innen für die Betroffenen. Allerdings bleibt der neue Entwurf jedoch weit hinter unseren Erwartungen.

Vorsitzender Julian Höfner zu der Novelle des Polizeiaufgabengesetzes:

„Meine Freude über die neue Fassung des PAG hält sich in Grenzen. Denn sämtliche Nachbesserungen sind in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Dass die CSU erst nach massiven Protesten erkennt, dass man Inhaftierten rechtlichen Beistand zur Seite stellen muss, ist wohl eher ein Armutszeugnis als Anlass zum Feiern. Der neue Gesetzesentwurf ist immer noch voller rechtsstaatlich fragwürdiger Begrifflichkeiten, wie der der drohenden Gefahr und damit als verfassungswidrig zu beurteilen. Daher bleibe ich weiterhin bei meiner Forderung, die Neuerung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes von 2018 in Gänze zurückzunehmen.“

 

Mehr zum Thema Polizeiaufgabengesetz:

https://www.partei-mut.de/2018/04/22/pm-mut-beschwerde-gegen-das-neue-polizeiaufgabengesetz-vor-dem-bundesverfassungsgericht/

https://www.partei-mut.de/2018/05/11/grossdemonstration-polizeiaufgabengesetz-muenchen/

https://www.partei-mut.de/2018/05/12/podcast-claudia-stamm-polizeiaufgabengesetz/

 

Informiert bleiben!

Du möchtest unseren Newsletter abonnieren? Trage dich hier ein und wir halten dich über Aktuelles und neue Termine rund um die Partei mut auf dem Laufenden.

Folge uns

mut-ige Themen

mut in der Presse

mut regional