Unternehmensgewinne und Kurzarbeit

Unternehmensgewinne und Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt und Sicherung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und die Bindung zwischen Arbeitnehmer*innen und Unternehmen zu erhalten. Die Kosten dafür werden aus den Einnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Rahmen der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen zurecht Kurzarbeit beantragt. Wenn aber gleichzeitig hohe Gewinne erzielt und Dividenden gezahlt werden, führt das zu einer Umverteilung von unten nach oben.

Die Länder Berlin und Bremen haben im Juni 2020 einen Antrag im Bundesrat gestellt, in dem unter anderem gefordert wird, dass Unternehmen mit Kurzarbeit auf Gewinnausschüttungen verzichten und Boni begrenzen. Diese Initiative wurde an die maßgeblichen Ausschüsse überwiesen und ist bisher im Sande verlaufen, obwohl diese Frage aufgrund der enormen pandemiebedingten staatlichen Kosten einer dringenden Antwort bedarf.

Unternehmensgewinne

Daimler hat am 23.4. einen Reingewinn von mehr als vier Milliarden Euro für das erste Quartal bekannt gegeben und gleichzeitig verkündet, dass mehr als 10.000 Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit gehen müssen. Auch Audi und Ford haben für April und Mai teilweise Kurzarbeit angekündigt. BMW wird auf der Hauptversammlung im Mai 2021 eine hohe Dividendenzahlung beschließen, obwohl im Jahr 2020 die Kosten von mehr als 20.000 Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit auf die Solidargemeinschaft umgelegt wurden.

mut fordert ein Ende dieser unsolidarischen Praxis. Unternehmen, die sich Lohnkosten durch die Gemeinschaft der Versicherten finanzieren lassen, dürfen nicht dafür auch noch belohnt werden. Es muss eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Unternehmen nur dann Gewinne ausschütten oder Dividenden zahlen dürfen, wenn in dem entsprechenden Geschäftsjahr keine Kurzarbeit beantragt bzw. das Kurzarbeitergeld vollständig an die Agentur für Arbeit zurückbezahlt wurde.

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