Partei mut: Gesellschaftliche Vielfalt

Lebendige Demokratie

(Mehr) Demokratie wagen: Eine Frage der Instrumente

In den vergangenen Jahren erlebten wir in Deutschland einen massiven Rechtsruck. Dieser steht symptomatisch für Defizite innerhalb des politischen Systems: Die Bürger*innen erleben ein Gefühl der Entfremdung vom politischen Prozess und mangelnde Repräsentation durch die Parteien. Die Basis einer jeden Demokratie, die Legitimität der politischen Entscheidungen, gerät dadurch ins Wanken. Politik scheint mehr und mehr den Charakter einer technischen Dienstleistung anzunehmen, bei der die Wähler*innen lediglich mit Ergebnissen konfrontiert werden und am Wahltag darüber befinden sollen, ob diese zufriedenstellend waren oder nicht. Demokratie sollte aber mehr sein als das. Die Wahl ist nicht der Anfang und zugleich das Ende der politischen Beteiligung. Eine Demokratie lebt von Partizipation und Meinungsstreit. Um eine lebendige Demokratie zu schaffen, müssen die Bürger*innen stärker am politischen Prozess beteiligt werden. Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht, hat das gleiche Recht, seine Meinung in den politischen Prozess miteinzubringen.

Das Mindestalter des aktiven Wahlrechts ist sukzessive abzusenken

Dies muss umgehend für Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren in Bayern, auf das in vielen anderen Bundesländern bereits übliche Einstiegsalter von 16 Jahren und ebenso für Bundestags- und Europawahlen erfolgen. Gleichzeitig sind in Bund und Ländern rechtliche Voraussetzungen zur Einführung eines passiven Wahlrechts ab 16 Jahren zu schaffen.

Darüber hinaus ist eine mittelfristige sukzessive Absenkung des aktiven Wahlrechts zunächst für Kommunal- und Landtagswahlen auf bis zu 12 Jahre durch eine breite öffentliche Diskussion und eine Stärkung der politischen Bildung vorzubereiten. Diese Forderung steht im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 in Deutschland gilt. Darin haben sich die Vertragsstaaten zu einer umfangreichen Repräsentation, Mitbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen verpflichtet. In Artikel 12 wird dem Kind, welches fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zugesichert, dass seine Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt wird. Das aktive Wahlrecht ab 12 Jahren wäre ein logischer Baustein dazu.

mut fordert deshalb

  • kurzfristig, dass Jugendliche ab 16 Jahren bei allen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen mitwählen bzw. abstimmen dürfen.
  • mittelfristig, dass sich Jugendliche ab 16 Jahren bei allen allgemeinen Wahlen auch selbst zur Wahl stellen dürfen.
  • mittel- bis langfristig, dass Kinder ab 12 Jahren bei allen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen mitwählen bzw. abstimmen dürfen.
Beschluss des Bundes- und Landesparteitags der Partei mut am 18./19.9. 2021

Ein gleiches Wahlrecht für alle – Ausländer*innenwahlrecht

mut fordert deshalb
Ein gleiches Wahlrecht für alle. Das heißt: Alle Zugewanderten mit Wohnsitz in Deutschland erhalten das passive und aktive Wahlrecht sowohl auf kommunaler Ebene als auch für Bund und Länder. Dies gilt ohne vorherige Mindestaufenthaltsdauer auf deutschem Territorium. Menschen, die im zeitlichen Umfeld einer Wahl nach Deutschland ziehen und somit vom Ausgang der Wahl betroffen sind, können bis zum 21. Tag vor der Wahl – also auch schon vor dem Umzug nach Deutschland – bei der zukünftigen Gemeindebehörde Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen. Wohnungslose Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, können ebenfalls eine Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen.

Beschluss durch den Bundes- und Landesparteitag am 19.06.2022 in Nürnberg
Begründung

Begründung: Gemäß Grundgesetz Art. 38, 1 sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, geheim und vor allem gleich. Dass Jahr für Jahr, Wahl für Wahl rund 10 Millionen in Deutschland lebende Ausländer*innen von diesem Grundrecht ausgeschlossen werden, widerspricht diesem Gleichheitssatz massiv. So heißt es in einem noch heute bestehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 nämlich: „Das Staatsvolk wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen gebildet. Damit wird für das Wahlrecht die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt.“ Zwar können seit 1992 in Deutschland lebende EU- Bürger*innen an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen, doch ist diese Unterscheidung von Nicht-EU-Bürger*innen und EU-Bürger*innen in einem rassistischen Weltbild verankert, das zwischen guten und schlechten Ausländer*innen unterscheidet. So ist es für uns nicht ersichtlich, weshalb ein Mensch aus Frankreich mehr Rechte haben soll als ein Mensch aus Syrien oder der Türkei.

Deshalb setzt sich mut für ein gerechteres Wahlsystem ein, dass nicht an eine, teilweise sehr lange, Aufenthaltsdauer auf deutschem Territorium gekoppelt ist. Diese Regelung, sowie die Unterscheidung zwischen kommunaler und landes- bzw. bundesweiter Ebene widerspricht dem Gleichheitssatz. Ein solches Wahlrecht suggeriert nämlich zwei Dinge:

1. Wählen zu dürfen, ist kein Grund- und Menschenrecht, sondern muss für Ausländer*innen erst auf die eine oder andere Art verdient werden. Erst wer lang genug hier lebt, scheint würdig genug zu sein, politisch partizipieren zu dürfen.

2. Auf kommunaler Ebene mögen Zugewanderte vielleicht mitbestimmen können. Doch bei Entscheidungen von bundesweiter Tragweite sind sie außen vor.

Dieser Ansatz ist im höchsten Maß undemokratisch. Denn bestimmte Bevölkerungsgruppen von bestimmten Wahlen auszuschließen, widerspricht grundsätzlich der Idee, die Macht gehe von allen Bürger*innen aus. Die Vorstellung eines ethnisch-nationalen Volkskörpers ist in einer globalisierten Welt weder faktisch gegeben noch ethisch wünschenswert. Das Wahlrecht für Ausländer*innen ist demnach auch ein wichtiger Schritt, diesen überkommenen Volksbegriff zu überwinden und ihn an die Lebensrealität einer offenen und pluralen Gesellschaft anzupassen.

So sind Zugewanderte genau wie jeder in Deutschland lebende Mensch von den politischen Entscheidungen betroffen. Und wer davon betroffen ist, sollte auch das Recht haben, bei der politischen Entscheidungsfindung mitzuentscheiden. Wenn ein*e im Ausland lebende*r Deutsche*r an Wahlen in Deutschland teilnehmen darf, dann sollte es auch ein*e in Deutschland lebende*r Ausländer*in. Ein progressives Ausländer*innenwahlrecht, wie wir es vorschlagen, wäre ein klares Signal für mehr politische Partizipation, denn es bedeutet so viel wie: Ihr seid hier willkommen. Ihr sollt mitreden. Ihr seid Mitbürger*innen auf Augenhöhe.

Und genau dieses Signal wollen wir als Partei mut aussenden. Ein Ausländer*innenwahlrecht ohne Bedingungen ist unseres Erachtens die konsequente Umsetzung einer menschenrechtsorientierten Politik, wie sie mut vertritt. Deshalb hoffen wir, dass unser Antrag möglichst breite Unterstützung erfährt.

Bürger*innenparlament (Bayern)

Die Repräsentation der Bürger*innen soll durch die Wiederbelebung des urdemokratischen Losverfahrens gestärkt werden. Dies soll im Rahmen eines Bürger*innenparlaments zum Einsatz kommen. Ergänzend zum bestehenden Parlament sollen Bürger*innen repräsentativ in ein Bürger*innenparlament hineingelost werden. Die Aufteilung der Sitze des Bürger*innenparlaments geschieht mit Hilfe eines Schlüssels z. B. nach Alter, Geschlecht und Einkommen. So wird ein möglichst genaues Abbild der Gesellschaft gewährleistet. Damit möglichst viele Bürger*innen und damit auch unterschiedlichste Meinungen im Parlament berücksichtigt werden, ist die Mandatszeit beschränkt und die Sitze werden regelmäßig neu ausgelost. Es soll eine zweite Kammer in Bayern darstellen.

Aus dem Landtagswahlprogramm 2018

Transparenz (Bayern)

Der politische Prozess muss transparenter werden. Informationen (soweit sie nicht die Privatsphäre oder Sicherheit von Menschen betreffen) dürfen nicht politisch unter Verschluss gehalten werden. Deshalb fordert mut die Einführung eines Transparenzgesetzes, durch welches alle Bürger*innen auf Anfrage und auf allen politischen Ebenen die gewünschten Informationen erhalten. Derzeit haben nur 38 % der Einwohner*innen Bayerns ein verbrieftes Recht auf Akteneinsicht dank kommunaler Informationsfreiheitssatzungen. Der Bund und elf Bundesländer haben sich bereits entsprechende Gesetze zur Informationsfreiheit gegeben und damit ein Mindestmaß an Transparenz geschaffen. Allerdings müssen die Menschen hier als Bittsteller gegenüber den Behörden auftreten und oft auch Kosten für die Erteilung einer Information tragen. Wir fordern deshalb Transparenzgesetze, die die Behörden und Ministerien verpflichten, Informationen proaktiv und kostenfrei zugängig zu machen. Dazu gehört insbesondere eine Veröffentlichung von Entscheidungen und Protokollen kommunaler Parlamente auf den entsprechenden Webseiten. Die Praxis in anderen Ländern und Bundesländern hat gezeigt, dass das Recht auf Auskunft weder von den Bürger*innen missbraucht wird noch zu einer Überlastung der Behörden führt.

(siehe auch https://informationsfreiheit.org/)

Abbau von Hürden (Bayern)

Die Frist zum Sammeln der Unterschriften für Volksentscheide ist in Bayern mit 14 Tagen die kürzeste im Vergleich aller Bundesländer. Hier setzen wir uns für eine Frist von mindestens drei Monaten ein

Ebenso setzen wir uns für die Einführung eines bundesweiten Volksentscheids ein und die Absenkung der 5-Prozent-Hürde bei der bayerischen Landtagswahl auf 3 %.

Aus dem Landtagswahlprogramm 2018

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Landtagswahl Bayern

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