Fragen und Antworten zu den Landtagswahlen 2018

mut hat sich gegründet, um Politik zu machen, die wirklich Wert auf Menschenwürde und Demokratie legt. Unser Ziel ist es dabei auch, diese Kraft in den bayerischen Landtag zu bringen. Im folgenden Beitrag haben wir zusammengestellt, was wir brauchen, um im Wahlkampf antreten zu können. Und wir geben eine Antwort auf die wesentlich Fragen rund um die Wahlen in Bayern.

Was brauchen wir, um im Wahlkampf antreten zu können?

  1. Um zur Landtagswahl antreten zu können, brauchen wir in den einzelnen Bezirken eine Wahlkreisliste.
  2. Um erfolgreich antreten zu können, benötigen wir so viele Stimmkreiskandidierende wie möglich.
  3. Zusätzlich müssen wir noch Unterstützungsunterschriften sammeln.
  4. Und wir brauchen mut-Mitglieder in den Wahlkreisen, die die Stimmkreiskandidierenden wählen, beim Wahlkampf mithelfen oder selbst kandidieren.

In vielen Gebieten hat mut bereits Aufbauarbeit geleistet. Doch jetzt geht es darum, weiter Gas zu geben, Mitglied zu werden, aktiv zu werden oder zu kandidieren.

Fragen und Antworten zu den Landtagswahlen 2018

Rund um die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Landtags- und Bezirkstagswahlen gibt es viele Fragen. Auf die wesentlichen Fragen geben wir hier eine Antwort:

Was sind Wahl- und Stimmkreise?

Was sind Wahl- und Stimmkreise?

Die Bereiche der Wahl in Bayern gliedern sich in Wahl- und Stimmkreise.

Die Wahlkreise sind identisch mit den bayerischen Bezirken:

  1. Oberbayern
  2. Niederbayern
  3. Oberpfalz
  4. Oberfranken
  5. Mittelfranken
  6. Unterfranken
  7. Schwaben

Die Wahlkreise gliedern sich in eine unterschiedliche Anzahl von Stimmkreisen.

  • Bei der Erstellung der Stimmkreise wird darauf geachtet, dass einer ca. 150.000 Wahlberechtigte umfasst.
  • Für jeden Stimmkreis ist es möglich, auf einer Stimmkreis-Aufstellungsversammlung einen für den Stimmkreis kandidierenden Menschen aufzustellen.

Für jeden Wahlkreis wird in einer Listen-Aufstellungsversammlung eine Wahlkreisliste aufgestellt. Diese enthält alle Stimmkreiskandidierenden und optional Listenkandidierende. Die Reihenfolge der Kandidierenden wird auf der Listen-Aufstellungsversammlung festgelegt.

Was ist eine Aufstellungsversammlung?
  • Eine Aufstellungsversammlung ist eine Mitgliederversammlung, die der Aufstellung einer für den Stimmkreis kandidierenden Person oder der Reihung der Listenkandidierenden (Listen-Aufstellungsversammlung) dient.
  • Es ist eine Mitgliederversammlung, die ausschließlich diesen Zweck hat. Anträge oder ähnliches können auf einer Aufstellungsversammlung nicht behandelt werden.
  • Die Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl sind sehr formalisiert und die Formalien müssen eingehalten werden. Die Versammlungsleitenden achten auf die Einhaltung der Formalien
Wer darf an einer Aufstellungsversammlung teilnehmen?

Wer darf an einer Aufstellungsversammlung teilnehmen?

An einer Aufstellungsversammlung darf jeder teilnehmen. Stimmberechtigt sind allerdings nur Mitglieder, die im jeweiligen Stimmkreis ihren Wohnsitz haben und dort gemeldet sind.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufstellungsversammlung?

Die Voraussetzungen für eine Aufstellungsversammlung:

  1. Es benötigt zunächst eine gültige Einladung,
    • die innerhalb der satzungsgemäßen Frist ergangen ist
    • und die notwendigen Angaben enthält (Ort, Datum, Uhrzeit, Zweck…).
  2. Dann müssen dort 3 stimmberechtigte Mitglieder erscheinen.
    • 1 Mitglied ist keine Versammlung
    • und 2 ermöglichen keine geheime Wahl.
    • Also mindestens 3.
  3. Desweiteren braucht es 4 Personen, die den Verlauf der Versammlung an Eides statt versichern:
    • 1 VersammlungsleiterIn
    • 1 ProtokollantIn
    • 2 Zeugen
  4. Ja und natürlich braucht es mindestens einen kandidierenden Menschen.
Wer ist zuständig für die Aufstellungsversammlungen?

Wer ist zuständig für die Aufstellungsversammlungen?

  • Bei mut führt der Landesvorstand diese Aufgabe durch.
  • Allerdings kann er diesen Aufwand natürlich nicht selbst leisten, eure Mithilfe ist gefragt: Es braucht Menschen die Örtlichkeiten suchen, Termine abklären, usw.
  • Die Einladung erfolgt dann durch den Landesvorstand, die Versammlung wird auch durch ihn oder eine Beauftragte eröffnet.
Was sind die entscheidenden Termine?

Was sind die entscheidenden Termine?

Es gibt für uns einen großen Termin: Das ist der 02. August 2018 18:00 Uhr. An diesem Zeitpunkt müssen bei 7 WahlleiterInnen unsere Wahlkreisvorschläge mit den benötigten Unterstützungsunterschriften fehlerfrei auf dem Tisch liegen.

Daher haben wir folgenden Terminplan:

  • Einladungen ab Mitte März – spätestens Mitte April
  • Durchführung der Stimmkreis-Aufstellungsversammlungen Mitte April bis Mitte Mai
  • Aufstellung der Wahlkreislisten bis Anfang Juni
  • Sammeln der Unterstützungsunterschriften bis Mitte Juli
Wer darf wo kandidieren?

Wer darf wo kandidieren?

  • Es dürfen alle Personen, die am 14.10.18 zur Landtagswahl wahlberechtigt sind, kandidieren.
  • Sie müssen nicht Mitglied bei mut sein und dürfen auch Mitglied in einer anderen Partei sein.
  • Eine Person darf nur für eine Partei oder WählerInnengruppe kandidieren.
  • Bei der Landtagswahl darf die Person in ganz Bayern kandidieren, egal in welchem Stimmkreis. Sie kommt dann auch auf die Liste des jeweiligen Wahlkreises.
  • Für die Landtagswahl darf eine Person nur einmal kandidieren.
Wie sieht es mit den Unterstützungsunterschriften aus?

Wie sieht es mit den Unterstützungsunterschriften aus?

Die Unterstützungsunterschriften können gesammelt werden, sobald der oder die WahlleiterIn die entsprechenden Formulare für die Partei ausgegeben hat. Dies geschieht nach dem Einreichen der Beteiligungsanzeige mit der jeweiligen Wahlkreisliste. Es gibt Formulare für die Landtagswahl.

Wir benötigen an Unterstützungsunterschriften:

  • Oberbayern – 2000 (2200)
  • Niederbayern – 930 (1023)
  • Oberpfalz – 850 (935)
  • Oberfranken – 850 (935)
  • Mittelfranken – 1278 (1406)
  • Unterfranken – 1024 (1126)
  • Schwaben – 1345 (1480)

Die Zahlen in Klammern sind die Zielmarke. Ein „Mehr“ von 10% hat sich als gute Zielmarke herausgestellt.

Warum? Nun, die Unterschriften müssen von den Meldeämtern beglaubigt werden. Dort werden sie geprüft (gibt es die Person, ist sie wahlberechtigt, usw.). Unlesbare, unvollständig ausgefüllte Formulare landen im Papierkorb. Auch wenn eine Person schon für eine andere Liste unterschrieben hat.


von | 13.Mrz 2018 | Partei mut

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