Kinderrechte in der Pandemie nicht vergessen!
Eine Stellungnahme des mut Forums Bildung:
Laut des Bundesverfassungsgerichts waren die Schulschließungen Ende April 2021 „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, da das Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung dem „überragenden Gemeinwohlbelangen“ unterzuordnen war.
Wir sehen das anders und sprechen uns insbesondere gegen die Schließungen von Grundschulen aus, da die Gesundheit der Kinder, in diesem Fall vor allem die psychische, nicht pauschal nachrangig gegenüber der Gesundheit der primär gefährdeten Erwachsenen sein darf. Bei jugendlichen Schüler*innen ist ein hybrider Unterricht als letztes Mittel noch vertretbar, da die Auswirkungen des Corona-Virus hier andere sind und auch das selbstständige Lernen in diesem Alter noch eher zumutbar ist.
Unabhängig davon sollte angesichts der pandemischen Lage die strikte Schulpflicht zu einer Bildungspflicht bzw. einem Bildungsrecht umgewandelt werden, damit jede Familie in Anbetracht der pandemischen Situation selbst entscheiden kann, ob sie Homeschooling einem Schulbesuch des Kindes vorzieht. Die Aufrechterhaltung des Unterrichts muss jedoch in jedem Fall gewährleistet werden. Immerhin erkannte das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil dieses „Recht auf Bildung“ der Kinder und Jugendlichen erstmalig explizit an.