Nachdem Homosexualität nicht mehr staatlich verfolgt werden kann, kommt jetzt Pansexualität dran?

Ein Beitrag von Christin Löhner

Mit dem Paragraph § 175 StGB wurde am 11. Juni 1994 die staatliche Verfolgung von schwulen (homosexuellen) und bisexuellen Männern abgeschafft. Seit dem 25. Mai 2022 ist es aber offenbar legitim pansexuelle Menschen zu verfolgen, zu diskriminieren und disziplinarisch zu massregeln, nur weil sie ihre Pansexualität öffentlich machen.

Pansexualität steht für Offenheit gegenüber allen Geschlechtern. „Pan“ stammt aus dem griechischen und bedeutet „alles“ und so steht Pansexualität dafür, sich zu jedem Geschlecht sexuell hingezogen fühlen zu können und jedes Geschlecht lieben zu können.

Was war geschehen? Anastasia Biefang, eine hochrangige Soldatin bei der Bundeswehr, hat ein Tinder Profil. Auf diesem Tinder Profil schrieb sie: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“

Dies sah das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, den 25. Mai 2022 als so verwerflich an, dass es nichts Besseres zu tun hatte, als einen disziplinarischen Verweis der Vorgesetzten von Frau Biefang zu bestätigen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit ein Urteil in dem es darum geht, einen Menschen aufgrund seiner sexuellen Offenheit und Neigungen zu diskriminieren und disziplinarisch zu verweisen.

Ja geht’s noch???

Auf Twitter schrieb dazu Volker Beck (ehem. MdB, Bündnis 90/DIE GRÜNEN): „Im Grundgesetz steht nicht: Nur die Würde des monogamen Spießers ist unantastbar.“ – und das trifft den Nagel auf den Kopf!

Im Grundgesetz steht direkt als aller erster Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wo hat ein Bundesverwaltungsgericht das Recht, über einen Menschen und seine Würde hinweg seine Freiheitsrechte einzuschränken, nur weil er sexuell etwas offener lebt, als der monogame, spießige Richter himself?

Niemand hat dieses Recht! Niemand!

Ich oute mich hier und jetzt als pansexuell und stehe offen dazu, dass auch ich Sex liebe und bei mir „all genders welcome“ sind.

So what?

 

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