Partei mut: Keine Deregulierung des Gentechnikrechts für Pflanzen und Saatgut!

Pressemitteilung der Partei mut

Zulassung neuer Gentechnikverfahren (NGT) in der EU bergen große Risiken.
Das mut Forum Landwirtschaft und Ernährung spricht sich gegen die „Deregulierung des Gentechnikrechts“ aus!

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission seit Juli 2023 ein Gesetzgebungsverfahren zur Deregulierung des Gentechnikrechts auf den Weg gebracht. Pflanzen bzw. Saatgut, die mittels neuer Gentechnikverfahren (NGT) verändert werden, sollen vom strengen Gentechnikrecht ausgenommen werden. Das gilt für solche Pflanzen der Kategorie 1, die als gleichwertig mit Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung angesehen werden. Für diese sollen strenge Risikoprüfungen bei der Zulassung sowie Nachweispflicht und ein begleitendes Umweltmonitoring entfallen.

Unabhängige Wissenschaftler*innen halten bisherige Studien und Forschungsergebnisse dazu nicht für ausreichend, um auf eingehende Risikoüberprüfungen verzichten zu können. Risiken bestehen danach in

• der Ausbreitung genveränderter Pflanzen in der Natur ohne Rückholbarkeit,
• der Bedrohung der Artenvielfalt,
• höherem Pestizideinsatz und
• mangelnder Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher*innen.

Viele Menschen lehnen den Einsatz von Agrogentechnik ab

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland bzw. Bayern lehnt den Einsatz der Agrogentechnik ab und will keine gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel. Eine Reihe bayerischer Landkreise, Städte und Gemeinden hatten deshalb bereits bis zum Jahr 2013 Beschlüsse gefasst, auf ihren Flächen und in ihren Einrichtungen keine Gentechnik zu verwenden. Verschiedene Landkreise wie Miesbach oder Starnberg hatten dann 2022 und 2023 ihre früheren Beschlüsse auf ein Verbot neuer Gentechnikverfahren erweitert.

Fazit

Auch in der Landwirtschaft sollte man sich modernen Technologien nicht grundsätzlich verschließen. Aber gerade im sensiblen Bereich der grünen Gentechnik müssen einzelne Schritte wegen der nicht reversiblen Wechselwirkung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Natur sehr gut abgesichert sein. Die Entscheidungsgrundlagen, über die das EU-Parlament abgestimmt hat, genügen wissenschaftlichen Ansprüchen nicht. Die Einhaltung des in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips und die volle Transparenz für Landwirt*innen und Verbraucher*innen müssen gewährleistet bleiben. Bisherige Studien und Aussagen von Fachbehörden lassen an der Einhaltung des Vorsorgeprinzips zweifeln.

Darüber hinaus wäre ein Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen grundsätzlich sinnvoll, kann aber durch das Europaparlament allein nicht erreicht werden.

Aus den genannten Gründen spricht sich das mut-Forum Landwirtschaft und Ernährung gegen eine Deregulierung neuer Gentechnikverfahren aus und ruft Bürger*innen dazu auf, diese Haltung auch gegenüber Mandatsträger*innen in Bundestag und den europäischen Institutionen deutlich zu machen.

Für Rückfragen stehen Ihnen unser Pressesprecher Jörg Linke (presse@partei-mut.de) und unser Sprecher für Landwirtschaft und Ernährung Heiner Putzier (heiner.putzier@partei-mut.de) gerne zur Verfügung.

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