Kapitalismus

Containern strafbar, Lebensmittelverschwendung nicht?

Containern strafbar, Lebensmittelverschwendung nicht?

Es ist schon eine „verkehrte“ Welt, wenn die Rettung von Lebensmitteln bestraft wird und das Wegwerfen nicht.
Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes fischt, begeht Diebstahl. Die Urteile aus Vorinstanzen hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt, mahnte aber gleichzeitig eine politische Entscheidung an.
Menschen, die Lebensmittel vor dem Wegwerfen retten wollen, müssen weiter damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden.
Zwei Studentinnen aus Oberbayern – mut hatte sie von Beginn der Verfahren an unterstützt – hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, sind aber in Karlsruhe erneut gescheitert. (…)

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen: Es ist ein Skandal, dass Tag für Tag Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen und vernichtet werden. Wie nun höchstrichterlich entschieden wurde, ist die herrschende Gesetzeslage fatal: Menschen, die aktiv werden, die sich gegen diese Verschwendung positionieren, werden kriminalisiert. Einige Länder in der EU gehen bereits mit Gesetzen dagegen vor, dass Supermärkte verwertbare Lebensmittel wegwerfen. Das sollte uns als Vorbild dienen, dies in Deutschland zu diskutieren und schnellstens politisch zu handeln.

Auch wenn der Gang vor das BVerfG nicht erfolgreich war, so hat das Thema zumindest wieder mehr Raum in der öffentlichen Diskussion gefunden.
Deshalb danke an Franzi und Caro für ihre Entschlossenheit und ihren Mut!

Corona – Können wir die Büchse der Pandora wieder schließen?

Ein Artikel von Arno Pfaffenberger angesichts der aktuellen Ereignisse um den Fleischkonzern Tönnies und den Zusammenhang von Pandemien,
Massentierhaltung, Entwaldung und der Zerstörung unserer Ökosysteme.

Corona – Können wir die Büchse der Pandora wieder schließen?

„Wann wird man je verstehen, wann wird man je verstehen?“ So lauten die letzten Zeilen des bekannten Antikriegsliedes „Sag mir wo die Blumen sind“. Und auch ich stelle mir diese Frage immer öfter.

Klima- und Hungerkrise, stetig zunehmender Rassismus und Nationalismus und seit über 20 Jahren die zunehmende Geisel der Pandemien –
Sind das die vier apokalyptischen Reiter der Gegenwart und der Zukunft? Haben wir die letzte Abfahrt auf dem Highway to Hell schon verpasst?

Nein noch können wir auf die Bremse treten und die Entwicklung zumindest stoppen und diesen Planeten in einem lebenserhaltenden Zustand bewahren.

Doch es bedarf eines radikalen Wandels in unserer Art zu leben, in unserer Art zu wirtschaften, zu leben.

Zufall? Systembedingt? Systemversagen?

Zufall? Systembedingt? Systemversagen?

Ein Kommentar von unserem Vorstandsmitglied Marion Ellen zur Frauenpolitik:

Zufall? Systembedingt? Systemversagen?

„Systemrelevant“ ist das geflügelte Wort in diesen Zeiten.

Eigentlich ist uns allen bekannt, dass ein Operationssaal, der nicht geputzt wird, schlecht für die Gesundheit ist, genauso wie es eine durchaus dumme Idee ist, nicht dafür zu sorgen, dass ausreichend Pflegekräfte da sind, die Patient*innen versorgen können….

dass es alles andere als optimal ist, wenn mangels Kinderbetreuung Menschen Probleme im Arbeitsleben bekommen…

dass wir, um einkaufen zu können, in der Regel ein Gegenüber brauchen, weil das wenigste über Automaten funktioniert.

Doch aus all dieser Erkenntnis erwuchs nie der politische Wille, diese „Systemrelevanz“ monetär und mit Anerkennung zu belohnen.

Was diese Berufsgruppen gemeinsam haben?

In ihnen sind hauptsächlich Frauen zu finden.

Zufall? Systembedingt? Systemversagen?

Die Pandemie Situation zeigt besonders auf, wo es hapert. Probleme, die seit Jahrzehnten existieren, verstärken sich in der Krise, werden (noch) sichtbarer.

Ein Giesinger Trauerspiel – Der Abriss des Uhrmacherhäusl und die (ausbleibenden) Folgen

Ein Giesinger Trauerspiel – Der Abriss des Uhrmacherhäusl und die (ausbleibenden) Folgen

Frechheit siegt, wird sich der neue Eigentümer des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls in der Unteren Grasstraße in Giesing gedacht haben. Und tatsächlich, Frechheit siegt nun auch vor dem Münchner Verwaltungsgericht: der Bescheid der Stadt, mit dem sie den Eigentümer zum originalgetreuen Wideraufbau verpflichtet hat, ist rechtwidrig. Sie hätte die Abrissfirma zumindest auch in Anspruch nehmen müssen.

Die Stadt langt daneben.
Ein Beitrag von Tim King:

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