Wahlrecht ab 16 – ein längst überfälliger Schritt

Ein Kommentar des mut Vorstandsmitglieds Jörg Linke zur Entscheidung des bayerischen Landtags gegen die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre durch die Stimmen von CSU, AfD und Freien Wählern.

In einer unlängst veröffentlichten Forschungsarbeit zum demografischen Wandel in unserer Gesellschaft spricht das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, ein gemeinnütziges wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut, kurz ZEW genannt, von Deutschlands Weg in eine „Rentnerdemokratie“.

So wurden die letzten Bundestagswahlen von den über 50-jährigen dominiert, die 60% der Wähler*innen ausmachten. Dem gegenüber standen lediglich 14% an unter 30-Jährigen. Diese demografische Tendenz in der Altersverteilung der bundesdeutschen Wähler*innen wird sich weiter fortsetzen. Allein mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre lässt sich dieser Trend nicht aufhalten, da lediglich ca. 1,5 Millionen (2,5%) neue Wahlberechtigte hinzukommen würden. Deshalb resümiert das ZEW auch, dass nur Reformen in Bezug auf das Wahlalter eine wesentliche Einschränkung der Demokratie nicht beheben können: „Wenn sich Wähler*innen weiterhin nur um eigene politische Präferenzen und die eigene Generation kümmern, dann wird die Politik tendenziell stark von der Gegenwart und damit einer alternden Gesellschaft geprägt sein. Stattdessen sollte ein generationenübergreifender Altruismus der Wähler*innen gefördert sowie stärker in eine bessere Aufklärung zu langfristigen Politikthemen investiert werden.“ (1)

Auch wenn die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre oder darunter das grundlegende demografische Problem noch nicht löst, so wäre es doch ein längst überfälliger und notwendiger Schritt, den einige deutsche Bundesländer bereits gegangen sind. Übrigens, auch in unserem Nachbarland Österreich gilt bereits seit 2007 ein generelles aktives Wahlrecht ab 16 Jahren!

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Aber sind Kinder und Jugendliche nicht ebenfalls Teil dieses Volkes? Und mit welchen Begründungen wird ihnen an dieser Stelle ihr Recht verweigert?

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (in Deutschland 1992) haben sich die Vertragsstaaten zu einer umfangreichen Repräsentation, Mitbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen verpflichtet. Liegt nicht auch hierin ein Verstoß gegen geltendes Recht, wenn man Menschen unter 18 Jahren ihre Mitbestimmung, ihr aktives Wahlrecht verwehrt?

Wem nun die gängigen Argumente in den Sinn kommen, dass Mensch doch entsprechende Reife oder die juristisch volle Geschäftsfähigkeit zur Ausübung des aktiven Wahlrechts haben sollte oder Kinder und Jugendliche doch vor dem „Ernst des Lebens“ noch bewahrt werden müssen, dem sei die Lektüre der sehr ausführlichen Studie des Deutschen Kinderhilfswerks (2) zu diesem Thema empfohlen. Aber Achtung, dabei könnten Ihre/Deine Bedenken tatsächlich pulverisiert werden!

CSU und AfD sind sich einig

Ende Juni hat der Bayerische Landtag über eine Absenkung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre beraten und darüber abgestimmt.

Wenig überraschend waren sich bei dieser Frage CSU und AfD einig, auch die Freien Wähler haben mit Verweis auf ihre Koalitionsbindung zur CSU mitgeholfen, um in dieser von älteren Herren bestimmten Runde eine Absenkung des aktiven Wahlrechts in Bayern zu verhindern. Die launige Antwort eines Abgeordneten aus diesen Reihen, auf die Frage eines Reporters hin, ob denn sein 16-jähriger Sohn reif genug sei, seine Stimme abzugeben, spiegelt die sich dahinter verbergende Überheblichkeit gegenüber Jugendlichen deutlich wider: „Ganz ehrlich, bei meinem Sohn könnte da einiges rauskommen, das wir als Eltern am Ende wieder geradebiegen müssten.“ (3) Aber wer, glaubt er eigentlich, wird vor allem die Konsequenzen für das politische „Weiter so“ tragen müssen, das sich nie mehr geradebiegen lässt?

Man kann derzeit also nur hoffen, dass – wie in der Studie des ZEW gefordert – ein generationenübergreifender Altruismus, also eine selbstlose Denk- und Handlungsweise der Wähler*innen, deutlicher zu Tage tritt. Denn im Moment sind die jüngeren Bürger*innen den älteren einigermaßen ausgeliefert.

Deshalb kann man auch nur an die bayerischen Wahlberechtigten 2023 appellieren, den progressiven politischen Kräften im nächsten bayerischen Landtag eine Mehrheit zu verschaffen, um auch diese längst überfällige Reform des Wahlrechts, also die Absenkung des aktiven Wahlalters auf zumindest 16 Jahre durchzusetzen.

mut wird sich damit aber nicht zufriedengeben: Um unsere Demokratie lebendig zu erhalten, braucht es noch etliche weitere Reformen und Anstrengungen. Einige unserer Vorschläge dazu finden Sie hier: https://www.partei-mut.de/lebendige-demokratie/

 

 

  1. https://www.zew.de/presse/pressearchiv/absenkung-des-wahlalters-auf-16-nicht-der-koenigsweg

  2. https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_Absenkung_Wahlalter.pdf

  3. https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerischer-landtag-stimmt-gegen-waehlen-ab-16,TAEjilj

 

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