Für eine lebendige Demokratie, für das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Für eine lebendige Demokratie, für das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Arif, Aktiver und ehemaliges Vorstandsmitglied von mut meint dazu:

„Das Grundgesetz Artikel 20 (2) besagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Was heißt das? Wer ist das Volk? Warum sind Immigrant*innen davon grundsätzlich ausgeschlossen?

Mehr als 10 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die über 18 Jahre alt sind, leben und arbeiten in Deutschland. Aber sie dürfen nicht wählen, nicht an der politischen Willensbildung partizipieren.

Ich lebe selbst seit 2015 in Deutschland und engagiere mich für soziale Themen und in der Politik, bin aber leider von der tatsächlichen politischen Teilhabe ausgeschlossen.

Ich wünsche mir deshalb ein aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen, die in Deutschland leben und ihren festen Wohnsitz hier haben.“

Lebendige Demokratie – Partei mut (partei-mut.de)

Gemäß Grundgesetz Art. 38, 1 sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, geheim und vor allem gleich. Dass Jahr für Jahr, Wahl für Wahl rund 10 Millionen in Deutschland lebende Ausländer*innen von diesem Grundrecht ausgeschlossen werden, widerspricht diesem Gleichheitssatz massiv.

Deshalb setzt sich mut für ein gerechteres Wahlsystem ein und fordert: Gleiches Wahlrecht für alle! Wahlrecht für Menschen auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft! Denn nur so stellen wir sicher, dass alle Menschen, die hier leben, mitentscheiden können, wie unsere Gemeinschaft aussehen soll.

Konkret bedeutet das: Alle Zugewanderten mit Wohnsitz in Deutschland erhalten das passive und aktive Wahlrecht sowohl auf kommunaler Ebene als auch für Bund und Länder. Dies gilt ohne vorherige Mindestaufenthaltsdauer auf deutschem Territorium. Menschen, die im zeitlichen Umfeld einer Wahl nach Deutschland ziehen und somit vom Ausgang der Wahl betroffen sind, können bis zum 21. Tag vor der Wahl – also auch schon vor dem Umzug nach Deutschland – bei der zukünftigen Gemeindebehörde Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen. Wohnungslose Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, können ebenfalls eine Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen.

Nur so ermöglichen wir allen Menschen, unsere Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können. Denn gleich heißt gleich und genau dafür stehen wir von mut.

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