75. Jahrestag UN Erklärung der Menschenrechte

Ein Kommentar von Jörg Linke, Co Vorsitzender der Partei mut

 

Als Lehre und Reaktion auf die Gräueltaten des zweiten Weltkriegs wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN-Menschenrechtskommission verkündet. Die 30 Artikel dieser Resolution sind Ideal und Grundstein universeller Menschenrechte. Der 10. Dezember steht deshalb als Tag der Menschenrechte im Kalender und jährt sich in diesem Jahr zum 75. Mal. (1)

Am 8. März 2001 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) gegründet. Dies geschah auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses. Es agiert als unabhängiges, nationales Institut und setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert (www.institut-fuer-menschenrechte.de).

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Verbesserung der Rückführung“ von Geflüchteten wies das DIMR unlängst darauf hin, dass dieser Entwurf erheblich gegen Grundrechte verstößt und sich damit in eine Vielzahl von Vorschlägen einreiht, die verfassungs- und völkerrechtliche Prinzipien widersprechen, an die Deutschland gebunden ist. Das Institut erwähnt dabei ausdrücklich die Unrechtmäßigkeit der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten (GEAS) und dass die Kürzungen von Sozialleistungen oder die Einführung von Bezahlkarten gesellschaftliche Ausgrenzung und Entmündigung von Schutzsuchenden befördert. In der aktuellen Mitteilung zieht das DIMR ein leider zutreffendes und sehr bedenkliches Resümee:

„Die polarisierende politische Debatte über den Umgang mit Schutzsuchenden hat sich weit von menschenrechtsbasierten, wissenschaftlich fundierten und im Übrigen auch praktikablen Vorschlägen entfernt. Ein solche Debatte birgt die Gefahr, dass rassistische und rechtsextreme Positionen zunehmen“.

Und genau darin liegt das offensichtliche, große Übel: Deutschland hat ein massives und zunehmendes Problem mit Rassismus und Rechtsextremismus.

Anlässlich der unlängst erfolgten Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) musste die Bundesregierung selbst jahrzehntelange Versäumnisse einräumen. Dies kommentiert das DIMR wie folgt:

„Das Institut erhofft sich vom CERD-Ausschuss klare Signale, damit die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland ganz oben auf die politische Agenda gesetzt wird.“

Das DIMR mahnt dazu ein Bündel von Maßnahmen an, die die Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus ergreifen sollte und weist unmissverständlich auf die Gefährlichkeit der AfD für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung hin. Die AfD zielt auf die Beseitigung dieser Grundordnung, „insbesondere lehnt die AfD die Gleichheit aller Menschen ab und greift damit die Menschenwürde als das Fundament des Grundgesetzes an.“ (3)

Es ist gut, dass Deutschland mit dem Institut für Menschenrechte eine wissenschaftsbasierte und unabhängige Instanz zum Schutz der Menschenrechte geschaffen hat. Man muss die in Öffentlichkeit und Entscheidungsverantwortung stehenden Politiker*innen aber dringend dazu ermahnen, den Argumenten und Empfehlungen des Instituts zu folgen und nicht mit fahrlässigem Populismus das Geschäft des Rassismus und Rechtsextremismus zu befördern.

Denn der „Tag der Menschenrechte“ ist nicht nur am 10. Dezember, der Tag der Menschenrechte muss jeden Tag sein!

(1) https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/
(2) https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/asylpolitische-vorschlaege-gehen-zulasten-der-rechte-der-betroffenen-und-schueren-gesellschaftliche-ressentiments
(3) https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/bekaempfung-von-rassismus-in-deutschland-ganz-oben-auf-die-politische-agenda-setzen

 

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